Pressefreiheit und ihre neuen Türsteher

Das Internet hat jedem die Möglichkeit gegeben, seine Meinung öffentlich zu verbreiten. Jetzt wollen die Bundesländer dafür sorgen, dass bestimmte Medien in den sozialen Netzwerken bevorzugt sichtbar werden. Was als Schutz der Vielfalt gedacht ist, könnte am Ende gerade die unabhängigen Stimmen benachteiligen.

Es gibt Gesetzesentwürfe, bei denen man sich durch ein Dickicht aus Paragrafen arbeiten muss, bevor man erkennt, worum es wirklich geht. Der neue „Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2“ gehört zu dieser sperrigen Sorte. Auf 186 Seiten haben die Bundesländer Vorschläge gesammelt, mit denen sie die Medienwelt neu ordnen wollen. Es geht um künstliche Intelligenz, Werbung, große Internetplattformen und die Frage, welche Medien künftig besonders gut gefunden werden sollen. Das erklärte Ziel lautet: mehr Medienvielfalt. Ein schönes Ziel, gegen das kaum jemand etwas einzuwenden hat. Doch ausgerechnet bei der Vielfalt steckt der Teufel im Kleingedruckten.

Die Länder wollen erreichen, dass bestimmte journalistische Angebote in den Empfehlungen großer Internetplattformen bevorzugt berücksichtigt werden. Im Entwurf steht sogar eine mögliche Quote von 20 Prozent. Vereinfacht gesagt: Mindestens jeder fünfte empfohlene Beitrag könnte künftig aus einer Gruppe besonders anerkannter Medienangebote stammen. Die Quote ist allerdings noch ein Vorschlag, über den diskutiert wird. Was auf den ersten Blick nach einer technischen Kleinigkeit aussieht, berührt eine der wichtigsten Freiheiten unserer Gesellschaft: das Recht des Bürgers, sich aus möglichst vielen unabhängigen Quellen selbst zu informieren.

Früher gab es zu wenige Sendeplätze

Als das Fernsehen in Deutschland seinen Siegeszug begann, waren Sendefrequenzen knapp. Es gab nur wenige Plätze, auf denen Programme ausgestrahlt werden konnten. Wer keinen solchen Platz bekam, konnte auch keinen Fernsehsender betreiben. Das wäre so, als hätte eine Stadt nur drei Zeitungskioske erlaubt. Natürlich müsste man dann darüber nachdenken, wie unterschiedliche politische und gesellschaftliche Auffassungen dort vertreten werden können. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk entstand deshalb das Prinzip der sogenannten inneren Vielfalt. Die Programme sollten möglichst viele unterschiedliche Meinungen und gesellschaftliche Gruppen berücksichtigen. Das hatte gute Gründe. Wenn nur wenige Sender existieren konnten, musste die Vielfalt innerhalb dieser Sender organisiert werden.

Daneben gibt es die äußere Medienvielfalt. Sie entsteht, wenn viele voneinander unabhängige Anbieter ihre eigenen Zeitungen, Zeitschriften oder Programme veröffentlichen. Jeder setzt seine Schwerpunkte, jeder vertritt eigene Auffassungen. Der Leser oder Zuschauer entscheidet, wem er vertraut. Pluralismus.

Dann kam das Internet. Und mit ihm veränderte sich alles. Plötzlich konnte jeder publizieren. Ein einzelner Journalist brauchte keinen Verleger mehr, um eine Zeitung im Internet zu gründen. Wer ein Video veröffentlichen wollte, musste keine Rundfunkfrequenz beantragen. Selbst ein kleines Team konnte ein Publikum erreichen, das früher nur großen Medienhäusern offenstand. Aus drei Zeitungskiosken wurde eine ganze Stadt voller Buchhandlungen, Zeitungsläden und öffentlicher Diskussionsplätze. Die technischen Grenzen waren weitgehend verschwunden. Die äußere Medienvielfalt konnte sich in einem zuvor unvorstellbaren Ausmaß entwickeln. Das war ein großer Gewinn für die freie Meinungsbildung. Und an dieser Stelle setzt der neue Medienstaatsvertrag an.

Jetzt sollen bestimmte Stimmen bevorzugt werden

Die Bundesländer argumentieren, dass es heute zwar unzählige Informationsangebote gibt, diese aber keineswegs alle die gleichen Chancen haben, gefunden zu werden. Große Plattformen wie YouTube oder Instagram bestimmen mit ihren Computerprogrammen, welche Beiträge sie ihren Nutzern empfehlen. Das stimmt. Wer von den Empfehlungsprogrammen übersehen wird, erreicht häufig nur ein kleines Publikum. Die Länder wollen deshalb bestimmte Medienangebote besser sichtbar machen. Besonders berücksichtigt werden sollen journalistische Angebote, die einen anerkannten Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten. Dafür gibt es einen Begriff, der klingt, als sei er eigens für eine Konferenz mit Namensschildern erfunden worden: Public Value.

Gemeint sind Medienangebote, denen ein besonderer Wert für die öffentliche Meinungsbildung zugeschrieben wird. Öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote genießen dabei eine gesetzliche Sonderstellung. Private Medien können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt werden. Über solche Anerkennungen entscheiden die Landesmedienanstalten. Die gelten offiziell zwar als „staatsfern“, ihre Direktoren werden allerdings von den Landesparlamenten oder politischen Gremien gewählt. Das Verfahren existiert in Grundzügen bereits. Neu wäre vor allem, dass diese Bevorzugung stärker auf die Empfehlungen einzelner Beiträge in sozialen Netzwerken ausgedehnt werden soll.

Was bedeutet das im Alltag? Stellen wir uns einen großen Buchladen vor. Dort stehen tausende Bücher. Die Kunden können sich frei umsehen und kaufen, was sie interessiert. Nun kommt eine neue Vorschrift. Sie verlangt, dass ein bestimmter Teil der Bücher auf den besonders gut sichtbaren Tischen am Eingang von Verlagen stammen muss, die zuvor als besonders wertvoll anerkannt wurden. Alle anderen Bücher dürfen weiterhin verkauft werden. Sie stehen aber häufiger in den hinteren Regalen. Niemand hat sie verboten. Trotzdem sinken ihre Chancen, entdeckt zu werden. Im Internet kann genau diese Sichtbarkeit darüber entscheiden, ob ein journalistisches Angebot erfolgreich ist oder irgendwann verschwindet. Aufmerksamkeit ist eben ein kostbares Gut.

Der Staat entdeckt die neue Knappheit

Niemand kann täglich tausende Nachrichten lesen oder hunderte Videos ansehen. Deshalb wählen die großen Plattformen aus, was sie ihren Nutzern zeigen. Diese Auswahl ist keineswegs immer gerecht oder nachvollziehbar. Die Politik hat also einen berechtigten Grund, sich mit der Macht dieser Plattformen zu beschäftigen. Aber muss die Antwort wirklich darin bestehen, bestimmte Medien gesetzlich zu bevorzugen? Das wäre so, als würde man feststellen, dass ein Supermarkt seine Waren ungerecht in den Regalen verteilt, und daraufhin eine Behörde damit beauftragen, bestimmten Herstellern die besten Plätze zu sichern.

Faire Regeln für alle Anbieter und mehr Möglichkeiten für die Nutzer, ihre Informationsquellen selbst auszuwählen? Die Länder verfolgen mit ihrem Entwurf einen anderen Ansatz. Sie wollen auch beeinflussen, welche journalistischen Angebote in den Empfehlungen besonders berücksichtigt werden. Bisher entscheiden vor allem die Plattformen und ihre Nutzer über die Sichtbarkeit. Künftig sollen zusätzlich gesetzliche Vorgaben eine bestimmte Auswahl begünstigen.

Weshalb die großen Verlage aufhorchen sollten

Gerade etablierte Verlage sollten misstrauisch werden, wenn die Politik beginnt, bevorzugte Plätze auf dem digitalen Marktplatz zu verteilen. Allerdings könnte ein solcher Vorteil kurzfristig durchaus verlockend sein. Die wirtschaftliche Lage vieler Medienhäuser ist schwierig. Gedruckte Zeitungen verlieren Leser, Werbeeinnahmen wandern ins Internet, und neue Wettbewerber gewinnen Aufmerksamkeit, ohne die Kosten großer Redaktionen tragen zu müssen. Da kann ein staatlich geregelter Vorsprung wie ein Rettungsring erscheinen. Nur sollte man vor dem Zugreifen prüfen, an welchem Schiff dieser Rettungsring befestigt ist.

Die gefährliche Bequemlichkeit

Die Beziehungen zwischen Politik und Medien verdienen ohnehin besondere Aufmerksamkeit. Verlage sind Unternehmen. Sie interessieren sich für wirtschaftliche Rahmenbedingungen, staatliche Förderprogramme, öffentliche Werbeaufträge und politische Entscheidungen, die ihr Geschäft beeinflussen. Das ist zunächst normal. Problematisch kann es werden, wenn wirtschaftliche Vorteile die journalistische Unabhängigkeit berühren. Ob und in welchem Umfang solche Abhängigkeiten die Haltung einzelner Medienhäuser zum neuen Staatsvertrag beeinflussen, müsste konkret untersucht werden. Allein aus ihrer wirtschaftlichen Lage lässt sich das nicht ableiten. Die Gefahr eines Interessenkonflikts liegt dennoch nahe.

Ein Verlag könnte versucht sein, eine Regelung zu begrüßen, die ihm heute einen Vorteil gegenüber kleineren Konkurrenten verschafft. Dabei übersieht er womöglich, dass dieselbe Regelung morgen gegen ihn wirken könnte. Politische Mehrheiten wechseln. Gesetze können geändert werden. Kriterien, nach denen ein Medium als besonders wertvoll gilt, können neu gefasst werden. Wer heute auf staatlich geregelte Vorteile setzt, sollte sich deshalb fragen, ob er dieselben Regeln auch unter einer Regierung begrüßen würde, deren politische Vorstellungen er entschieden ablehnt.

Dabei wäre es ungerecht, sämtliche Verlage über einen Kamm zu scheren. In der Medienbranche gibt es unterschiedliche Positionen und auch deutliche Kritik an den geplanten Regeln. Umso wichtiger wäre eine breite öffentliche Diskussion.

Wer bestimmt, was wertvoll ist?

Was macht ein journalistisches Angebot besonders wertvoll? Die Zahl seiner Mitarbeiter? Die Häufigkeit seiner Veröffentlichungen? Die Vielfalt der behandelten Themen? Die Sorgfalt seiner Recherchen? Viele dieser Merkmale sind durchaus sinnvoll. Aber sie sagen nicht immer etwas über den Wert einer einzelnen Veröffentlichung aus.

Ein bislang wenig bekannter Journalist kann einen großen Skandal aufdecken. Eine unbekannte Internetseite kann Informationen veröffentlichen, die eine öffentliche Debatte verändern. Und ein traditionsreicher Verlag kann trotz jahrzehntelanger Erfahrung danebenliegen. Das gehört zur Freiheit der Presse. Stellen wir uns vor, die ersten unabhängigen Zeitungen hätten vor ihrer Gründung nachweisen müssen, dass sie einen besonderen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten. Manche wären vermutlich schon an der Frage gescheitert, wie man die Bedeutung einer Zeitung beurteilen soll, die noch gar nicht existiert. Neue Ideen haben nun einmal die unangenehme Eigenschaft, anfangs häufig unbekannt zu sein. Gerade deshalb braucht eine freie Gesellschaft Platz für Stimmen, deren Wert sich erst später zeigt.

Die Freiheit braucht offene Türen

Das deutsche Medienrecht ist über Jahrzehnte gewachsen. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, wie wichtig eine vielfältige Medienlandschaft für die Demokratie ist. Der Staat hat deshalb eine Verantwortung, die Voraussetzungen freier Meinungsbildung zu sichern. Diese Verantwortung verschwindet nicht einfach, weil das Internet mehr Veröffentlichungsmöglichkeiten geschaffen hat. Doch die Mittel müssen zur heutigen Medienwelt passen. Dazu gibt es unterschiedliche Wege. Einer davon besteht darin, die Nutzer selbst zu stärken und ihnen mehr Kontrolle darüber zu geben, welche Informationen sie erhalten. Eine gesetzliche Bevorzugung bestimmter Anbieter wirft dagegen neue Fragen auf. Sie kann vorhandene Machtverhältnisse festigen und unabhängigen Wettbewerbern den Zugang zum Publikum erschweren.

Noch ist der neue Medienstaatsvertrag kein geltendes Recht. Die Rundfunkkommission hat den Entwurf zur Diskussion gestellt. Bis zum 13. November 2026 können auch Bürger Stellung nehmen. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden. Denn die wichtigste Frage lautet am Ende, wem die Freiheit der Information eigentlich dienen soll. Den großen Verlagen? Den öffentlich-rechtlichen Sendern? Den Internetplattformen? Oder den Bürgern?

Eine freie Gesellschaft braucht möglichst viele voneinander unabhängige Informationsangebote. Sie braucht faire Regeln, damit auch kleine Anbieter eine Chance haben. Und sie braucht Menschen, die selbst entscheiden können, welchen Informationen sie vertrauen.